Nachtragsmanagement für Bauprojekte
Fundierte Bewertung nach VOB/B & BGB
Wir prüfen jede Nachtragsforderung systematisch auf ihre vertragliche Grundlage. Dabei analysieren wir, ob es sich um eine geänderte Leistung nach § 2 Abs. 5 VOB/B, eine zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B oder um eine Mengenänderung nach § 2 Abs. 3 VOB/B handelt. Unsere Bewertung erfolgt dabei immer auf Basis der Urkalkulation und unter Einhaltung geltender Rechtsprechung.
Baubetriebliche Aufarbeitung & Dokumentation
Ein nachvollziehbar begründeter Nachtrag ist nur dann durchsetzbar, wenn die Ursache-Wirkungs-Kette lückenlos dargestellt ist. Wir erstellen für Sie baubetriebliche Erläuterungen und ermitteln über die Produktivitätsbewertung die preisliche Auswirkung der Leistungsabweichung. Dies gilt sowohl für Hauptvertragsleistungen als auch für Nachträge im Einheitspreisvertrag.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Nicht jeder Nachtrag ist gerechtfertigt. Auftraggeber unterstützen wir dabei, eingereichte Nachtragsforderungen zu prüfen, sachlich zu bewerten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Unser Ziel: Klarheit und Fairness für beide Seiten – und belastbare Ergebnisse auch im Streitfall.
Gemeinkostenbewertung bei Mengenänderungen
Insbesondere bei größeren Abweichungen in der Abrechnung (mehr als ±10 %) analysieren wir die Auswirkungen auf die in den Einheitspreisen enthaltenen Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die daraus resultierende Gemeinkostenüber- oder -unterdeckung wird von uns auf Basis der Urkalkulation bilanziert und dokumentiert.
Kündigungsabrechnung & Bindefristverlängerung
Kommt es zur (Teil-)Kündigung eines Vertrages oder zu Verzögerungen durch lange Vergabeprozesse, prüfen wir die monetären Auswirkungen auf Ihr Projekt. Wir erstellen nachvollziehbare Kündigungsabrechnungen und bewerten etwaige Mehrkostenansprüche infolge verlängerter Bindefristen, insbesondere bei Preissteigerungen oder saisonalen Verschiebungen.