Modul 3 - Die Bedeutung der Behinderungsanzeige/ Abhilfeaufforderung

Modul 3

Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der

Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B)


 

Zum Thema

Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.

Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.

Wir möchten mit Ihnen also über zwei elementare Werkzeuge der Baurealisierung sprechen und die damit einhergehende Bedeutung der Dokumentation.

Dauer: ca. 100 Min.

Anmeldung/Anfragen über: Kontakt oder info@rk-projektbau.de

 

Der Referent

Seit 2012 ist Herr Kugler im Ingenieurbüro projekt-bau tätig, welches sich mit dem umfangreichen Fachbereich des Baubetriebswesens beschäftigt. Seit 2016 ist Herr Kugler zudem Gesellschafter des lngenieurbüros. Vor dem Eintritt in das Unternehmen war Herr Kugler als Planungsingenieur in einem bundesweit aufgestellten Ingenieurbüro tätig. Hierbei war er im Bereich Bautechnik sowie Kalkulation und Arbeitsvorbereitung als Projektverantwortlicher tätig.

Allgemeine Bauberatung, das Nachtragsmanagement sowie gestörte Bauabläufe und die jeweils dazugehörigen Gutachten sind ein Schwerpunkt der Sachverständigenarbeit von “projekt-bau”.