Bauablaufstörung

BAUABLAUFSTÖRUNG

Die heutzutage immer enger vertraglich festgelegten Fristen zur Baurealisierung bestimmen nicht nur die einzukalkulierenden zeitabhängigen Kosten. Sie bilden selbstverständlich auch die Basis des beauftragten wirtschaftlichen Soll-Bauablaufes. Diese oftmals engen Fristen sind vor allem bei Schnittstellen und bautechnischen Abhängigkeiten mit Drittgewerken, aber auch bei erforderlichen Mitwirkungen durch den Auftraggeber (u. a. Ausführungsplanung), sehr störanfällig. Kommt weiterhin hinzu, dass im tatsächlichen Bauablauf Umstände zum Tragen kommen, welche nicht hinreichend oder gar nicht in den Verdingungsunterlagen beschrieben sind, kann dieses teilweise umfangreiche Änderungen im produktiven Bauablauf nach sich ziehen. Zu diesen unplanmäßigen Umständen können Behinderungsumstände sowie gegebenenfalls sogar Bauunterbrechungen und Bauablaufstörungen gehören.

Die Folge ist eine Störung des kalkulierten Soll-Bauablaufes, welches umfangreiche monetäre Folgen für das ausführende Unternehmen haben kann. Die durch den Bundesgerichtshof vorgegebenen Hürden einer baubetrieblich plausiblen und bewertbaren Störungsdokumentation sind hoch und im Idealfall durch fachgerechte baubetriebliche Begleitung der Baustelle zu erstellen. Auf diese Weise können bereits baubegleitend die Weichen berechtigter Ansprüche durch den Auftragnehmer gestellt werden.

Bei der baubegleitenden Erstellung dieser erforderlichen Baustellendokumentation (gesamtes Anzeigewesen nach VOB/ B) ist Ihnen projekt-bau behilflich. Wir sorgen dafür, sämtliche Umstände qualifiziert zusammenzutragen und führen den gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Auftragnehmer mit Ihnen gemeinsam. Selbstverständlich stehen wir auch Auftraggebern zur Verfügung. Hierbei einerseits bei der Überprüfung der durch den jeweiligen Auftragnehmer behaupteten angezeigten Umstände sowie andererseits die daraus sich gegebenenfalls geltend gemachten Mehrkostenforderungen.

BAUZEITVERLÄNGERUNG

Liegen solche Störungen vor, können sich diese unter Umständen auf die kalkulierte beziehungsweise vertragliche Bauzeit auswirken. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die nachweislich vorhandenen Umstände auf dem kritischen Weg des Bauablaufes befinden und diese für die Bauzeitverlängerung kausal sind. Die baubetriebliche Nachweisführung dieser herauszuarbeitenden Kausalitätskette ist für eine schlüssige Anspruchsdarstellung des Auftragnehmers unabdingbar. Der Bundesgerichtshof gibt hier als Anspruchsvoraussetzung die bauablaufbezogene Darstellung der vorzutragenden Behinderungsumstände vor.

projekt-bau übernimmt für Sie die fachgerechte gutachtliche Bewertung von Ansprüchen aus modifizierten Bauabläufen und sich daraus gegebenenfalls ergebene Bauzeitverlängerungen. Vor allem in Bezug auf die zurückliegenden aktuellen Urteile des BGH aus den Jahren 2017 aber auch bereits 2020 haben hier weitere zu berücksichtigende Grundlagen gegeschaffen. In diesem Fachbereich ist mit den bisherigen Kunden ein Nachtragsvolumen von mehr als 200 Millionen Euro seit Firmengründung von projekt-bau federführend erstellt und mit den jeweiligen Vertragspartnern erfolgreich verhandelt worden (Expertise). Ebenfalls ist die fachgerechte Prüfung geltend gemachter Bauzeitverlängerungsansprüche im umfangreichen Leistungsportfolio von projekt-bau enthalten. In diesem Zusammenhang ist die höchst qualifizierte Beratung von öffentlichen sowie privaten Auftraggebern und Generalunternehmen hervorzuheben.